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Verpackungsgesetz 2024

Was Sie über das Verpackungsgesetz wissen müssen. Erfahren Sie mehr über die Pflichten und Neuerungen für 2024.

Das neue Verpackungsgesetz VerpackG

Das Jahr 2024 bringt bedeutende Änderungen im deutschen Verpackungsgesetz mit sich, die Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen betreffen. Mit einem verstärkten Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft setzt das neue Gesetz klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Verpackungen. Dabei spielt das Verpackungsregister LUCID eine zentrale Rolle, um Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass Hersteller ihre Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte ernst nehmen.

In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Neuerungen des Verpackungsgesetzes 2024 und was sie für Ihr Unternehmen bedeuten. Ob Sie Hersteller, Händler oder Importeur sind – die neuen Regelungen betreffen alle, die in Deutschland Verpackungen in den Verkehr bringen. Erfahren Sie, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben effizient umsetzen und welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung drohen.

Kernpunkte des Verpackungsgesetzes 2024

Das Verpackungsgesetz 2024 bringt einige wichtige Änderungen und Neuerungen mit sich, die für Hersteller, Importeure und Vertreiber von Verpackungen von großer Bedeutung sind. Hier sind die Kernpunkte des Verpackungsgesetzes 2024:

1. Erweiterte Registrierungspflicht

Alle Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, bevor sie ihre Produkte auf den Markt bringen. Neu ist, dass auch kleinere Verpackungsmengen oder spezielle Verpackungen, die zuvor nicht erfasst werden mussten, nun unter die Registrierungspflicht fallen.

2. Erhöhte Recyclingquoten

Das Gesetz setzt strengere Recyclingquoten für verschiedene Verpackungsmaterialien fest. Diese Quoten wurden im Vergleich zu den vorherigen Jahren weiter angehoben, um das Ziel einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie diese Quoten erfüllen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

3. Verpflichtende Teilnahme an einem Dualen System

Hersteller müssen sich weiterhin an einem dualen System beteiligen, das für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen sorgt. Die Teilnahme ist verpflichtend, und die Kosten für die Lizenzierung orientieren sich an der Art und Menge der verwendeten Verpackungsmaterialien.

4. Transparenz und erweiterte Meldepflichten

Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig detaillierte Angaben zu den in Verkehr gebrachten Verpackungen im LUCID-Register zu machen. Neu ist, dass diese Angaben noch umfassender und genauer sein müssen, um eine bessere Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen.

5. Strengere Regelungen für Verpackungen mit gefährlichen Inhalten

Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten, unterliegen ab 2024 strikteren Vorschriften. Diese Verpackungen müssen nicht nur besonders gekennzeichnet werden, sondern auch besondere Anforderungen an die Rücknahme und das Recycling erfüllen.

6. Erhöhte Bußgelder und strengere Sanktionen

Das Verpackungsgesetz 2024 sieht höhere Bußgelder für Verstöße vor, insbesondere bei unterlassener Registrierung oder falschen Angaben im LUCID-Register. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer die Vorschriften ernst nehmen.

7. Verstärkte internationale Harmonisierung

Für Unternehmen, die Verpackungen aus dem Ausland nach Deutschland importieren, wurden die Regelungen harmonisiert, um sicherzustellen, dass auch diese Verpackungen den deutschen Vorschriften entsprechen. Dies soll die Wettbewerbsbedingungen fairer gestalten und sicherstellen, dass alle Verpackungen den gleichen Umweltstandards genügen.

8. Förderung nachhaltiger Verpackungsalternativen

Das Gesetz fördert die Nutzung umweltfreundlicherer und nachhaltigerer Verpackungsmaterialien. Es gibt Anreize für Unternehmen, auf recycelbare oder wiederverwendbare Verpackungen umzusteigen, um die Umweltbelastung weiter zu reduzieren.

Diese Kernpunkte des Verpackungsgesetzes 2024 zeigen deutlich den verstärkten Fokus auf Nachhaltigkeit, Transparenz und die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Unternehmen müssen sich auf die verschärften Anforderungen einstellen und sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Welche Verpackungen sind systembeteiligungspflichtig?

Im neuen Verpackungsgesetz 2024 sind systembeteiligungspflichtig:

  1. Verkaufsverpackungen: Direkt beim Endverbraucher anfallende Verpackungen, z.B. Produkt-, Service- und Versandverpackungen.
  2. Umverpackungen: Zusätzliche Verpackungen, die Produkte umhüllen und beim Endverbraucher landen.
  3. Verpackungen bei privaten Endverbrauchern: Verpackungen, die typischerweise in Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Gastronomie) anfallen.
  4. Gefahrgutverpackungen: Verpackungen für gefährliche Stoffe, die beim Endverbraucher anfallen.


Nicht systembeteiligungspflichtig sind in der Regel Verpackungen, die ausschließlich in der Handelskette bleiben, wie z.B. industrielle Transportverpackungen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte im „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ prüfen, ob das eigene Produkt als systembeteiligungspflicht gilt oder nicht.

Wie genau läuft die Registrierung ab?

  1. Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-System:
    Die Registrierung erfolgt weiterhin im Verpackungsregister LUCID. Sie müssen alle Verpackungen registrieren, die Sie in den Verkehr bringen, unabhängig davon, ob sie systembeteiligungspflichtig sind oder nicht. Dazu gehören auch sogenannte nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die möglicherweise in anderen Kontexten entsorgt werden (z.B. bestimmte Transportverpackungen).

  2. Systembeteiligungsvertrag bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen:
    Wenn Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, müssen Sie einen Systembeteiligungsvertrag mit einem der dualen Systeme abschließen. Die bei LUCID erhaltene Registrierungsnummer verwenden Sie, um Ihre Verpackungsmengen beim dualen System anzumelden.

  3. Meldung der Verpackungsmengen:
    Die Meldung umfasst sowohl die geplanten Verpackungsmengen für das kommende Jahr (Plan-Menge) als auch die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen aus dem vorherigen Jahr. Diese Mengen müssen korrekt und fristgerecht sowohl beim dualen System als auch im LUCID-Register gemeldet werden.

  4. Datenmeldung im LUCID-Register:
    Nach Abschluss des Systembeteiligungsvertrags müssen Sie auch im LUCID-Register die entsprechenden Datenmeldungen eintragen. Dies dient der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit Ihrer Verpflichtungen.

Änderungen und Neuerungen 2024:

  • Erweiterte Meldepflichten: 2024 wurde die Transparenz weiter erhöht, und es wird mehr Gewicht auf die Genauigkeit der Meldungen gelegt. Unvollständige oder fehlerhafte Meldungen können strengere Sanktionen nach sich ziehen.
  • Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen: Es gibt weiterhin die Pflicht, alle Verpackungen, unabhängig von ihrer Systembeteiligungspflicht, zu registrieren, was nun noch deutlicher betont wird.
Faltschachtel bedruckt mit verschiedenen Logos

Leitet sich aus dem Verpackungsgesetz eine Kennzeichnungspflicht in Deutschland ab?

Das Verpackungsgesetz in Deutschland schreibt keine direkte Kennzeichnungspflicht für Verpackungen vor. Verpackungen können aber mit einem Symbol des dualen Systems ausgestattet werden. Am bekanntesten ist hier sicherlich der „Grüne Punkt“.

Zusätzlich kann (muss aber nicht) das Recycling-Zeichen abgedruckt werden, bestehend aus drei Pfeilen, die ein Dreieck formen, in Kombination mit Abkürzungen und Nummern, die das Material beschreiben.  

Viele Unternehmen nutzen Kennzeichnungen, um ökologische Verantwortung zu zeigen oder um die Entsorgung zu erleichtern.

Benötigen Sie Unterstützung?

Grundsätzlich sagt das Verpackungsgesetz aus, dass Vertreiber – damit sind diejenigen gemeint, die eine Verpackung erstmals gewerblich in den Verkehr bringen – die Verantwortung dafür übernehmen sollen, dass diese Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten.

Diese Verantwortung bedeutet zunächst, sich genaue Gedanken über die Verpackung zu machen. Wichtige Überlegungen sind beispielsweise:

1) Wie kann möglichst viel Verpackungsmaterial gespart werden?

--> Wir empfehlen hier unsere „Individuelle Schachteln im Wunschformat“, um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden.

2) Welche Materialien kann ich verwenden, die möglichst recycelbar sind?

--> Wir empfehlen Ihnen unsere Verpackungen aus Karton, die allesamt recycelbar sind. Idealerweise entscheiden Sie sich zudem für eines der lokal hergestellen Papiere Graskarton oder Gmund Used, welches aus recyceltem Altpapier besteht.

Haben Sie sich für eine Verpackung entschieden und sind Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig, müssen Sie einen Vertrag mit einem „Systembetreiber“ schließen, also einem Entsorgungs- und Recyclingdienstleister.

Verpackungsvorschriften in anderen Ländern

Wie setzen die anderen EU-Länder die Verpackungsrichtlinie um? Als erste Länder haben Frankreich und Italien spezifische Vorgaben ausformuliert. In den anderen Ländern sind entsprechende Vorgaben in Bearbeitung.   

Haben Sie noch Fragen?

Nicht nur in Bezug auf das Verpackungsgesetz stehen wir Ihnen Rede und Antwort! Unser Kundenbetreuer-Team ist kompetent, freundlich und schnell und steht Ihnen bei all Ihren Fragen rund um Ihre Schachtelbestellung gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an! Alle Kontaktdaten finden Sie im Kontaktformular: 

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